Kindeswohlgefährdung | ZiFF-Fortbildungen

Fachkraft für Entwicklungsförderung und Inklusion - 2. Baustein

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Die nächsten Kurstermine:
Mittwoch, den 18.03.2026
Mittwoch, den 17.03.2027

Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkennen und fachlich sicher einschätzen: Dieser Baustein schärft Wahrnehmung, Bewertung und Handlungsfähigkeit. Im Fokus stehen Gefährdungspotenziale, Elternressourcen und die Einordnung von Handlungsverpflichtungen nach §8a SGB VIII.

Risiken und Gefahren im Prozess des Aufwachsens entstehen selten von heute auf morgen.
Dieser Baustein unterstützt dabei, belastende Situationen frühzeitig zu erkennen, Gefährdungspotenziale fachlich einzuschätzen und im Kinderschutz handlungsfähig zu bleiben.


Kursfokus & Inhalte

  • Gefährdungspotenziale im Aufwachsen frühzeitig wahrnehmen und fachlich einschätzen
  • Belastende familiäre Situationen und ungünstige Entwicklungsverläufe strukturiert einordnen
  • Veränderungsbereitschaft und Möglichkeiten von Eltern (und Kindern) realistisch einschätzen
  • Handlungsverpflichtungen nach §8a SGB VIII im Kinderschutzkontext einordnen
  • Normale Entwicklung als Bezugspunkt kennen, um Entwicklungsstörungen fachlich zu beurteilen
  • Ursachen von Entwicklungsstörungen als Faktoren im Kind und in der Umwelt differenzieren
  • Interventionen über die Leitfrage „Was nützte und was schadete?“ ableiten

Ungünstige Entwicklungsverläufe und belastende familiäre Situationen kündigen sich häufig frühzeitig an. Damit Kindeswohlgefährdungen entgegengewirkt werden können, braucht es Fachkenntnisse, um Gefährdungspotenziale zu erkennen, einzuschätzen und angemessen zu handeln. Neben der Wahrnehmung von Gefahren ist die Einschätzung der Veränderungsbereitschaft und der Möglichkeiten von Eltern (und Kindern) relevant. Wenn es nicht gelingt, gemeinsam mit den Eltern zu einer Verbesserung beizutragen oder wenn Gefährdungen sofortige Schutzmaßnahmen erfordern, werden Handlungsverpflichtungen nach §8a SGB VIII bedeutsam. Die Themen werden vor dem Hintergrund der beruflichen Rolle in der Kindertagesstätte bearbeitet.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Definition und Ursachen von Entwicklungsstörungen. Die Beurteilung, ob eine Entwicklung gestört ist, darf nicht willkürlich nach eigenen Vorstellungen erfolgen, sondern setzt Kenntnisse darüber voraus, was als normale Entwicklung definiert wird. Entwicklungsstörungen entstehen aus unterschiedlichen Ursachen; die Entwicklung hängt von Faktoren im Kind selbst und in seiner Umwelt ab. Für die Festlegung notwendiger Interventionen steht die Leitfrage im Mittelpunkt: Was nützte und was schadete der Entwicklung des Kindes?


Kursinhalte im Überblick

  • Frühwarnzeichen, Risikolagen und belastende Familiensituationen
  • Gefährdungspotenziale: fachliche Einschätzung und Handlungsoptionen
  • Elternressourcen und Veränderungsbereitschaft realistisch einordnen
  • Kinderschutz im beruflichen Kontext: §8a SGB VIII und Schutzbedarf
  • Normale Entwicklung, Entwicklungsstörungen und die Leitfrage „Was nützte – was schadete?“

Kurszeiten:
09.00 – 17.45 Uhr


Bitte bringen Sie warme Wollsocken (als Hausschuhe), bequeme Kleidung und eine Schreibunterlage (Schreibbrett) mit.

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Häufige Fragen

Für wen ist der Baustein geeignet?
Für Fachpersonen in Kindertagesstätten, die Gefährdungspotenziale im Aufwachsen fachlich sicherer erkennen, einschätzen und im Alltag angemessen handeln möchten.

Welche Rolle spielt §8a SGB VIII im Kurs?
§8a SGB VIII wird im Kontext von Kinderschutz und möglichen Handlungsverpflichtungen eingeordnet, bezogen auf typische Situationen im beruflichen Setting.

Warum geht es auch um Entwicklungsstörungen?
Die Einordnung normaler Entwicklung und möglicher Entwicklungsstörungen unterstützt die fachliche Beurteilung und hilft, Interventionen über die Leitfrage „Was nützte und was schadete?“ zu strukturieren.

Gebühren: 280,00 €
Unterrichtseinheiten: 9
Fortbildungspunkte: 9
Kursort: ZiFF - Essen
Kohns, Ulrich Dr. med.
Pöppinghaus, Heike
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